Unsere Leistungen

Bei HuRa steht der Mensch im Fokus und nicht die immer knapper werdenden Zeitpläne. Kein Wunder, dass die mehr als 170 von uns betreuten Patienten so zufrieden mit uns und unseren Leistungen sind. Wir nehmen Ihre individuelle Situation unter die  Lupe und klären offene Fragen in einem persönlichen Gespräch.

Unsere Bürozeiten sind
Mo. – Fr. von 8.00 – 15.00 Uhr
wir beraten Sie gerne!

Pflegerische Leistungen

  • Körperpflege, Duschen, Baden mit oder ohne Haare waschen
  • Mund- und Zahnpflege
  • Rasur
  • Inkontinenzmaterialwechsel
  • Unterstützung bei Mahlzeiten richten ggf. verabreichen
  • Verabreichung von Sondennahrung mittels Spritze, Pumpe oder Schwerkraft
  • Unterstützung bei der Körperpflege zur Überbrückung zwischen Krankenhaus und Rehamaßnahme

Behandlungspflege

Die Behandlungspflege wird vom behandelten Arzt verordnet. Dafür stellt er eine Verordnung für häusliche Pflege aus.

Folgende Leistungen können verordnet werden:

  • Blutdruckmessung bei Neueinstellung der Blutdruckmedikamente
  • Blutzuckerkontrolle bei Diabetes mellitus
  • Insulin spritzen
  • Medikamentengabe täglich
  • Medikamentenwochenbox richten einmal wöchentlich
  • An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
  • Beine wickeln
  • Versorgung eines Suprapubischen Katheters (Bauchkatheter)
  • Versorgung bei PEG, “Magensonde durch die Bauchdecke”
  • Infusion an- und abhängen bei Versorgung über Porthzugang
  • Blasenkatheter legen und wechseln
  • Anlegen und Wechseln von Wundverbänden, auch in Zusammenarbeit mit dem Therapiezentrum chronische Wunden aus Achern

Hauswirtschaft

  • Waschen, bügeln, reinigen
  • Bettwäschewechsel
  • Nur bei vorhandener Einstufung

Verwaltung

Bürozeiten: 
8.00 Uhr bis 15.00 Uhr

  • Kontaktaufnahme, Terminvereinbarung und Beratung
  • Unterstützung bei Anträgen wie Einstufung, Höherstufung, Verhinderungspflege und Kalkulation
  • Unterstützung bei Formularen für den Medizinischen Dienst
  • Hilfsmittelberatung, Unterstützung bei der Bestellung und Ausleihen von Hilfsmitteln
  • Terminvereinbarung: Beratungsbesuch bei Ihnen zuhause
  • Nachweis für den gesetzlich vorgeschriebenen Beratungsbesuch bei Pflegegrad 2-5
  • Pflegegrad 1 freiwillig und nach Bedarf
  • Pflegegrad 2-3 einmal im Halbjahr
  • Pflegegrad 4-5 einmal im Quartal
  • Schulung und Beratung pflegender Angehörige